Universitätsarchiv Tübingen
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1810 wurde zur Aufsicht über den Verwalter des Klinischen Instituts und der Gebäranstalt sowie zur Abhör der Klinikumsrechnung eine Superattendenz eingerichtet, der die beiden am Klinikum tätigen Professoren und der Kanzler angehörten. 1817 wurde die Kasse des Klinikums mit der Universitätskasse vereinigt.
Nach dem Organischen Statut für die "Klinische Anstalt" vom 9.1.1840 lag deren Wirtschaftsverwaltung, Rechnungs- und Kassenwesen beim Universitätskassier bzw. seit 1912 beim Vorstand des Universitätskassen- bzw. - rentamts. Die später entstandenen Kliniken und seit 1879 auch die Medizinische Klinik wurden von den Hausmeistern bzw. Verwaltern verwaltet, die in Wirtschafts- und Rechnungsangelegenheiten dem Universitätskassier bzw. Vorstand des Universitätskassenamts (seit 1912) unterstellt waren. Dieses trug seit der Ausgliederung der Universitätskasse im Jahre 1960 die Bezeichnung "Verwaltung der Kliniken", blieb aber zunächst Teil der "Universitätsverwaltung". Auch behielten die Universitätskasse (bis 1964) und einzelne Abteilungen des "Akademischen Rektoramts" bzw. der "Zentralen Verwaltung" zunächst noch ihre Zuständigkeit für das Universitätsklinikum. 1975 wurden die Kliniken mit den mittelbar der Krankenversorgung dienenden theoretisch-medizinischen Instituten, den Schulen für Heilberufe und den Versorgungsbetrieben zum Universitätsklinikum unter der Leitung eines Klinikumsvorstandes zusammengefaßt, dem auch der Verwaltungsdirektor als für die Personal- und Wirtschaftsverwaltung zuständigem ständigen Vertreter des Präsidenten bzw. Kanzlers angehörte. 1987 wurde das Klinikum weitgehend verselbständigt. Die Klinikumsverwaltung untersteht seither unmittelbar dem Klinikumsvorstand.
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